Konzept für den Gemeinsamen Unterricht
Wir sind verschieden und das ist gut so!
Heterogenität als Chance für Gemeinsames Lernen und Leben
Die Anfänge des Gemeinsamen Unterrichts
Seit dem Jahre 1993 wird an der KGS Birgelen der Gemeinsame Unterricht praktiziert. Eltern aller Kinder haben seither die Möglichkeit, die Aufnahme ihres Kindes in unserer Schule zu beantragen. Der Gemeinsame Unterricht ist wesentlicher Bestandteil unserer Schule. Alle Kolleginnen und Kollegen identifizieren sich mit dieser pädagogischen Herausforderung.
Von der Integration zur Inklusion
Unsere bisherige Arbeit basierte auf folgendem Grundgedanken:
Integration und Separation ist der Balanceakt einer jeden Unterrichtsstunde, das heißt, so viel Integration wie möglich und so wenig Separation wie nötig. Die Weiterentwicklung unserer pädagogischen Arbeit schließt zunehmend den Inklusionsgedanken mit ein.
„Die inklusive Pädagogik erhebt den Anspruch einer Antwort auf die komplette Vielfalt aller Kinder zu sein. Im Gegensatz zur Integration will die Inklusion nicht die Kinder den Bedürfnissen der Schule anpassen, sondern die Rahmenbedingungen an den Bedürfnissen und Besonderheiten der Schülerinnen und Schüler ausrichten.“ (vgl. www.bildungsklick.de Stichwort Inklusion)
Rahmenbedingungen
Für einen erfolgreichen Gemeinsamen Unterricht sind uns folgende Rahmenbedingungen besonders wichtig:
- Lehrerteams bestehend aus Grundschulpädagoge und Sonderpädagoge
- regelmäßige Teambesprechungen im Klassenleitungsteam sowie unter den Sonderpädagogen
- Zusammenarbeit mit Therapeuten und verschiedenen Institutionen
- geeignete Unterrichts- und Fördermaterialien (z.B. Klick, Wortschatztraining, Montessorimaterial, Logico, Lük, Rechnen ohne Stolpersteine, Rechen- und Sprachspiel, Lernsoftware, Nikitin-Material, differenzierte Werkstätten)
- bedarfsgerichtete Investitionen (z.B. Lesegeräte für Förderbedarf Sehen, Toilettenumbau)
- Raumausstattung (z.B. Gruppentische in den Klassen)
- unterschiedliche Differenzierungsräume und besondere Räume (z.B. Snoezelraum)
Standards
Die hier dargestellten Bereiche sind uns für ein erfolgreiches Arbeiten im Gemeinsamen Unterricht wichtig und gehören zu unserer Vorstellung vom Gemeinsamen Unterricht:

Diagnostik
Auch bei der Diagnostik arbeiten die Sonderpädagogen und Grundschullehrer eng zusammen und ziehen darüber hinaus weitere Ansprechpartner mit ein.
Ein Schwerpunkt der diagnostischen Arbeit geschieht bei der Beantragung sowie Erstellung des Verfahrens zur Überprüfung des sonderpädagogischen Förderbedarfs. Bei der Antragsstellung unterstützt und berät der Sonderpädagoge den Grundschullehrer. Die Überprüfung auf sonderpädagogischen Förderbedarf findet in einem dialogischen Verfahren mit den jeweiligen Lehrern bzw. Erziehern des Kindes statt.
Die jährlichen Überprüfungen ob weiterhin sonderpädagogischer Förderbedarf besteht sowie Anträge auf Förderortwechsel, Beendigung, Fortführung und Wechsel des sonderpädagogischen Förderbedarfs werden im Team mit dem Grundschullehrer erstellt.
Zur Diagnostik können unterschiedliche Verfahren herangezogen werden, die zum Teil auch an unserer Schule zu finden sind (z.B. CFT, HSP, Zareki, Hawik...).
Die Sonderpädagogen an unserer Schule wirken auch unterstützend bei der Einschulungsdiagnostik mit. Lernausganglage (Startbox Deutsch, Mathematik)
Insbesondere wird dem sprachlichen Aspekt ein besonderes Augenmerk gewidmet. …
Eine weitere Aufgabe der Sonderpädagogen ist die Information, Beratung und Diagnostik hinsichtlich ADS und ADHS.
Darüber hinaus geben die Sonderpädagogen den Grundschullehrern und Erziehungsberechtigten Informationen über Möglichkeiten der Diagnostik von Autismus, LRS und Dyskalkulie.
Förderplanung
Für alle Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf werden individuelle Förderpläne erstellt und regelmäßig evaluiert. Die Förderpläne werden zur individuellen Unterrichtsplanung hinzugezogen.
Unterricht und Unterrichtsorganisation
Die Kolleginnen der Sonderpädagogik unterrichten nach den jeweiligen Lehrplänen der Förderschulen zielgleich oder zieldifferent. Dieser Unterricht ist eingebettet in die Inhalte und Themen der Lehrpläne der Grundschule.
Demzufolge ist die Unterrichtspraxis im Gemeinsamen Unterricht gekennzeichnet durch die offenen und individuellen Unterrichtsformen wie:
- Differenzierung und Freiarbeit
- Wochenplanindividuelle Arbeitspläne
- Lernwerkstätten und Projektarbeit
- kooperatives Lernen
- Integratives Lernen besonders in den Fächern Sport, Musik, Kunst und Religion
- Differenziertes Lernen in den Fächern Deutsch und Mathematik
- Einzel- und Kleingruppenförderung im Rahmen des Unterrichts und der OGS
Gerade die differenzierten Maßnahmen unter dem Aspekt der sonderpädagogischen Förderung sind wesentliche Momente des Gemeinsamen Unterrichts. Diese Methodenvielfalt sollte vorhanden sein, um jedem Kind seinen Lernweg zu ermöglichen.
Den Schülerinnen und Schülern im Gemeinsamen Unterricht wird ihrem Leistungsstand entsprechendes individuelles und differenziertes Unterrichtsmaterial zur Verfügung gestellt.
Elternarbeit
Die Elternarbeit liegt in gemeinsamer Verantwortung des Lehrerteams (Grundschullehrer und Sonderpädagoge). Notwendig ist hierbei ein regelmäßiges, intensives Angebot zum Austausch zwischen Eltern und Lehrerteam. Wie beispielsweise in wöchentlichen Sprechstunden (freitags 6. Stunde) sowie spontan und nach Bedarf auf Wunsch der Eltern oder der Lehrer. Die Gespräche finden in der Regel im Team statt und werden protokolliert.
Auch ein gemeinsamer Austausch unter den Eltern ist wichtig und wird in regelmäßigen Klassenpflegschaften und Stammtischen gefördert.
Zum Teil werden mit den Eltern individuelle Absprachen getroffen, deren Einhaltung durch regelmäßige Gespräche überprüft und fortgeführt wird.
Eine weitere Möglichkeit des regelmäßigen Austausches zwischen Schule und Elternhaus bietet der jährliche Schuljahresplaner, der die Möglichkeit zu täglicher Korrespondenz bietet und wöchentlich von den Eltern gegengezeichnet wird.
Leistungsbeurteilung/ Zeugnisse
Durch die zielgleiche (Förderschwerpunkt Emotionale und soziale Entwicklung, Sprache, Hören, Sehen, Körperliche und motorische Entwicklung) oder zieldifferente (Förderschwerpunkt Lernen und Geistige Entwicklung) Förderung der Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf ergeben sich differenzierte Leistungsbeurteilungen.
Hierbei ergeben sich folgende Besonderheiten für Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf:
- Zeugnisse in Berichtsform sowohl beim Arbeits- und Sozialverhalten als auch in den einzelnen Unterrichtsfächern für die Kinder mit dem Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung
- Zeugnisse in Berichtsform in den einzelnen Unterrichtsfächern und Ankreuzliste zum Arbeits- und Sozialverhalten ohne Note für die Kinder mit dem Förderschwerpunkt Lernen
- Kriterienzeugnisse sowie ab Klasse 2 auch Noten in den Unterrichtsfächern und Ankreuzliste zum Arbeits- und Sozialverhalten ohne Note für die Kinder mit dem Förderschwerpunkte Emotionale und Soziale Entwicklung
- Kriterienzeugnisse sowie ab Klasse 2 auch Noten in den Unterrichtsfächern und Ankreuzliste zum Arbeits- und Sozialverhalten mit Note für die Kinder mit den Förderschwerpunkten Sprache, Hören, Körperliche und motorische Entwicklung und Sehen
Die Möglichkeit der Notengebung besteht ab der 4. Jahrgangsstufe. Hier können Kinder mit besonderen Leistungen neben den obligatorischen Berichten Noten in den jeweiligen Fächern erhalten. Allerdings ist dabei zu berücksichtigen, dass sich die Leistungen des Schülers dann auf die vorherige Jahrgangsstufe beziehen müssen.
Desweiteren muss in der Schulkonferenz diese Möglichkeit für die jeweiligen Schüler abgestimmt worden sein.
Folgende Zeugnisbemerkungen sind Bestandteil jedes Zeugnisses:
Bei zieldifferenter Förderung, Klasse 1 bis 3:„... wurde im Gemeinsamen Unterricht mit dem Förderschwerpunkt... sonderpädagogisch gefördert und nach den Richtlinien und Lehrplänen der Schule mit dem Förderschwerpunkt... unterrichtet. … verbleibt im Klassenverband und wird hier weiter gefördert.“
Bei zieldifferenter Förderung, Klasse 4, 1. Halbjahr:„... wurde im Gemeinsamen Unterricht mit dem Förderschwerpunkt... sonderpädagogisch gefördert und nach den Richtlinien und Lehrplänen der Schule mit dem Förderschwerpunkt... unterrichtet. In der Sekundarstufe I bleibt der sonderpädagogische Förderbedarf weiter bestehen. Das Schulamt des Kreises Heinsberg trifft die Entscheidung zum zukünftigen Förderort des Schülers (integrative Lerngruppe oder Förderschule).“
Bei zieldifferenter Förderung, Klasse 4, 2. Halbjahr:„... wurde im Gemeinsamen Unterricht mit dem Förderschwerpunkt... sonderpädagogisch gefördert und nach den Richtlinien und Lehrplänen der Schule mit dem Förderschwerpunkt... unterrichtet. In der Sekundarstufe I bleibt der sonderpädagogische Förderbedarf bestehen.“ (Das bedeutet für diese Schülergruppe entweder den Besuch der Förderschule mit dem entsprechenden Förderschwerpunkt, z.B. L bzw GG oder den Besuch einer Integrativen Lerngruppe.)
Bei zielgleicher Förderung, Klasse 1 bis 3:„... wurde im Gemeinsamen Unterricht mit dem Förderschwerpunkt... sonderpädagogisch gefördert und auf der Grundlage der Richtlinien und Lehrpläne der Grundschule zielgleich unterrichtet. … wird in Klasse … versetzt/ nicht versetzt.“
Bei zielgleicher Förderung Klasse 4, 1. Halbjahr:„... wurde im Gemeinsamen Unterricht mit dem Förderschwerpunkt... sonderpädagogisch gefördert und auf der Grundlage der Richtlinien und Lehrpläne der Grundschule zielgleich unterrichtet. Die sonderpädagogische Förderung wird aufgehoben/ bleibt weiterhin bestehen.“
Bei zielgleicher Förderung, Klasse 4, 2. Halbjahr:„... wurde mit dem Förderschwerpunkt … sonderpädagogisch gefördert. In der Sekundarstufe I besteht der sonderpädagogische Förderbedarf weiterhin.“ (Für diese Kinder besteht die Möglichkeit der weiteren Beschulung innerhalb einer Förderschule mit dem entsprechenden Bildungsgang allgemeine Schulform bzw. im Gemeinsamen Unterricht an der Allgemeinen Schule.)Weitere mögliche Zeugnisbemerkungen werden in Ausnahmefällen nach Absprache in der Zeugniskonferenz beschlossen.
Koordination in den Übergängen
Auch im Rahmen des Gemeinsamen Unterrichts findet frühzeitig eine Elternberatung hinsichtlich der weiterführenden Schulen statt, in der den Eltern die unterschiedlichen Möglichkeiten zum Übergang in die Sekundarstufe I aufgezeigt werden. Allgemein ist in der Sekundarstufe I die Beschulung an den jeweiligen Förderschulen im Kreis möglich bzw. eventuell im Rahmen des Gemeinsamen Unterrichts.
Für Schüler mit dem Förderschwerpunkt Lernen besteht zusätzlich die Möglichkeit der Beschulung in einer Integrativen Lerngruppen, die zur Zeit im Kreis Heinsberg an drei Hauptschulen besteht (Hückelhoven, Übach-Palenberg und Oberbruch). Mit dem Halbjahreszeugnis der Jahrgangsstufe 4 melden die Erziehungsberechtigten ihr Kind an einer Hauptschule mit IGL an. Die Schulleitung dieser Schule entscheidet über die Aufnahme. Das Schulamt übermittelt das formale Schreiben der Zuweisung zur IGL dann den Erziehungsberechtigen. Bei Abweisung müssen die Kinder zu einer Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Lernen angemeldet werden.
Beratung durch den Sonderpädagogen
Für alle Grundschullehrer besteht die Möglichkeit, sich bei jeglichen Fragen an die Sonderpädagogen zu wenden und sich hier zu verschiedenen Fragestellungen beraten zu lassen. Bei Bedarf kann der Sonderpädagoge auch in der Klasse hospitieren, um sich von einzelnen Schülern ein Bild zu machen und hier besser beraten zu können.
Teamstruktur
In die pädagogische Arbeit im Gemeinsamen Unterricht sind alle Kolleginnen und Kollegen unserer Schule eingebunden. Unsere Grundschule hat zur Zeit in jeder Jahrgangsstufe mindestens eine Integrationsklasse. Besonders erfreulich ist es, dass neben den Grundschulpädagogen vier bis fünf sonderpädagogische Lehrkräfte in das Kollegium eingebunden sind und somit in vielen Bereichen eine Doppelbesetzung möglich ist. Die Sonderpädagogen sind in der Regel Teil eines Klassenlehrerteams.
Einen sehr hohen Stellenwert nimmt Teamarbeit/ Teamteaching/ kollegiale Beratung ein, die Kindern und Eltern bewusst werden lassen, dass sich hier zwei Klassenlehrer die Verantwortung gleichermaßen teilen.
Es findet ein regelmäßiger Austausch zwischen den Teamkollegen sowie den unterschiedlichen Teams statt.
Vernetzung
Unser pädagogisches Konzept schließt eine enge Zusammenarbeit sowohl im schulischen als auch außerschulischen Bereich mit folgenden Institutionen und Personen ein:
- Sozialpädagogin (an der Schule)
- Ergotherapeuten
- Krankengymnasten
- Logopäden
- Kinderärzten
- Schulpsychologischer Dienst
- entsprechenden Förderschulen
- entsprechenden weiterführenden Schulen
- Kindergärten
- Mitarbeiter des Offenen Ganztagsbereiches
- außerschulische Lernorte
- und weitere außerschulische Institutionen
Besondere Angebote in der OGS
Auch im Rahmen der OGS bestehen Angebote, die zum Teil besonders für Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf angedacht sind, beispielsweise:
- Reittherapie
- Autogenes Training
- Sozialkompetenztraining
- Dog-Dancing
- Förderangebote zu den Unterrichtsfächern (vor allem Deutsch und Mathe)
- BackenSportangebote (z.B. Fußball und Badminton)
- Kunsttherapie
- Theater
- Musik
Fortbildung
Es finden regelmäßige GU-Fortbildungen statt, an denen die Sonderpädagogen sowie einige Grundschullehrkräfte teilnehmen. Hier besteht die Möglichkeit sich mit Kollegen anderer Schulen auszutauschen und sich über aktuelle pädagogische Fragestellungen zu informieren. Zusätzlich gibt es noch weitere Fortbildungen, an denen sowohl das gesamte Kollegium als auch einzelne interessierte Lehrkräfte regelmäßig teilnehmen.
Themen vergangener Fortbildungen waren zum Beispiel „kooperatives Lernen“, „AO-SF-Verfahren“, „Matinko“ usw.
Weitere Besonderheiten
Bei uns besteht auch die Möglichkeit, Schüler mit den Förderschwerpunkten Körperliche und motorische Entwicklung, Sehen und Hören zu unterrichten. Hier besteht ein enge Kooperation mit den jeweils zuständigen Förderschulen.
Diese Schüler erhalten über den Nachteilsausgleich speziell für sie ausgesuchte Unterrichtsmaterialien, -medien und -geräte, um ihnen einen zielgleichen Unterricht zu ermöglichen.
Konzeptentwicklung
Regelmäßig tauschen sich die sonderpädagogischen Lehrkräfte über das Konzept zum Gemeinsamen Unterricht aus und schreiben es bei Bedarf fort.