Katholische Grundschule Birgelen

Klassenpflegschaften

Die Zusammenarbeit der Erziehungsberechtigten und der Lehrer wird in der Klassenpflegschaft verwirklicht.
Mitglieder der Klassenpflegschaft sind die Erziehungsberechtigten der Schüler der Klasse und mit beratender Stimme der Klassenlehrer. Die Klassenpflegschaft wählt aus dem Kreis der Erziehungsberechtigten mit Beginn des Schuljahres für dessen Dauer einen Vorsitzenden und den Stellvertreter. Die Erziehungsberechtigten haben für jeden von ihnen vertretenen Schüler gemeinsam eine Stimme.


Aufgaben
Die Pflegschaft ist an der Bildungs- und Erziehungsarbeit in der Klasse beteiligt. Diese Beteiligung umfasst mit Ausnahme der Leistungsbeurteilungen insbesondere die Beratung über:
- Art und Umfang der Hausaufgaben
- Durchführung der Leistungsüberprüfungen
- Einrichtung freiwilliger Arbeitsgemeinschaften
- Schulveranstaltungen außerhalb der Schule
- Anregung zur Einführung von Lernmitteln
- Bewältigung von Erziehungsschwierigkeiten.

Die Pflegschaft ist im Rahmen der Lehrplanrichtlinien bei der Auswahl der Unterrichtsinhalte zu beteiligen. Dazu sollen ihr zu Beginn des Schulhalbjahres die nach dem Lehrplan in Betracht kommenden Unterrichtsinhalte bekannt gegeben und begründet werden. Anregungen zur Auswahl der Inhalte werden in der Pflegschaft beraten.

Die Erziehungsberechtigten sind berechtigt, am Unterricht und an Schulveranstaltungen der Klasse, die ihre Kinder besuchen, teilzunehmen. Über die Durchführung des Unterrichtsbesuches, insbesondere den Termin der Besuchszeit, ist mit den Lehrern der Klasse eine Absprache herbeizuführen. Entsprechendes gilt für die Teilnahme an Schulveranstaltungen.
Im Rahmen der Arbeit der Klassenpflegschaft werden von den Lehrern Elternsprechstunden abgehalten. Zur persönlichen Beratung der Erziehungsberechtigten soll je Schulhalbjahr ein Elternsprechtag durchgeführt werden.