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LRS

Gemäß LRS-Erlass NRW (BASS 14 01 Nr. 1) sehen wir das Lesen und Schreibenlehren als wesentliche Aufgabe unserer Schule. Die Kinder sollen in einem sorgfältig durchgeführten Lese- und Rechtschreibunterricht tragfähige Grundlagen für das weitere Lernen erwerben. Das Erlernen des Lesens und Rechtschreibens vollzieht sich in einem individuell sehr unterschiedlich verlaufenden Lernprozess. Dabei erwerben die Schülerinnen und Schüler Wissen über Prinzipien unserer Schrift und eignen sich diese an, indem sie beobachtete Strukturen und Phänomene selbst erproben. Wichtige Strategien im Schriftspracherwerb sind in der unten abgebildeten Übersicht dargestellt.

Wir analysieren die Lernsituation der einzelnen Kinder und führen wir in den Jahrgängen 1 bis 3 jeweils einen standardisierten Rechtschreibtest durch, um jedes Kind optimal fördern zu können. Bei einzelnen Schülerinnen und Schülern testen wir mit dem Einverständnis der Eltern zusätzlich das Leseverständnis und/oder die Lesegeschwindigkeit. Mit Hilfe der gezielten Diagnostik legen wir Förderschwerpunkte für den Unterricht fest und arbeiten an den Problemstellen der Kinder.

Es gibt Schülerinnen und Schüler, bei denen besondere Schwierigkeiten im Erlernen des Lesens und Rechtschreibens beobachtet werden. Diese benötigen besondere schulische Fördermaßnahmen (in Form innerer und äußerer Differenzierung) und nehmen an einer gezielten LRS-Förderung teil.

Wenn nötig, beraten wir die Eltern hinsichtlich außerschulischer Förder- und Therapiemöglichkeiten.

Der LRS-Erlass sieht Möglichkeiten des Nachteilsausgleichs vor, welche für Kinder mit besonderen Schwierigkeiten im Lesen und Rechtschreiben individuell geprüft und ggfs. in der Klassenkonferenz festgeschrieben werden.   

Falls Sie Fragen bzgl. LRS haben, sprechen Sie uns gerne an.

Quelle: „Hinweise und Materialien für einen systematischen Rechtschreibunterricht in der Primarstufe in NRW – Handreichung“
Hrsg: Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen