Schulstart des 4. Jahrgangs (Aktualisiert am 06.05.2020)

Liebe Eltern der Jahrgangsstufe 4,

für Ihr Kind beginnt, mit der schrittweisen Wiederöffnung der Schulen, am 07.05.‘20 die erste Einheit des sogenannten Präsenzunterrichtes, d.h. Unterricht mit Anwesenheitspflicht in der Schule.

Nach § 35 des Schulgesetzes NRW gilt grundsätzlich eine Schulpflicht für Schülerinnen und Schüler. Diese Schulpflicht wurde durch die Coronabetreuungsverordnung eingeschränkt. Ab dem 07.05.2020 wird diese Beschränkung für die vierten Klassen der Grundschulen wieder zurückgenommen.

Daher ist Ihr Kind wieder schulpflichtig.

In den nächsten Wochen werden sich voraussichtlich Tage mit Präsenzunterricht abwechseln mit Tagen des „Lernen auf Distanz“. 

Am Donnerstag, dem 07.05.2020 und am Freitag, dem 08.05.2020 haben Ihre Kinder wie bereits mitgeteilt den ersten schulpflichtigen Präsenzunterricht.

Auf Grund der einzuhaltenden Abstandsregel werden in einem Klassenraum nur so viele Kinder beschult wie Plätze geschaffen werden können. Das bedeutet, dass wir die einzelnen Klassen entsprechend in Gruppen eingeteilt haben, der Unterricht findet zeitversetzt statt.

Wir starten mit der ersten Gruppe von 8.15 Uhr – 9.55 Uhr

und danach folgt die zweite Gruppe von 10.45 Uhr – 12.25 Uhr.

Die Einteilung wird ihnen per Mail und über Ihre Pflegschaft mitgeteilt.

Ebenso bitten wir um Beachtung des Informationsblatts des Gesundheitsamtes für Schulen im Unterricht.

Darüber hinaus möchte ich Sie bitten, uns eine Selbstauskunft zu geben. Diese finden Sie hier. Ich weiß, dass es sehr knapp ist, aber ich möchte Sie trotzdem bitten, dieses Blatt Ihren Kindern morgen mitzugeben bzw. wenn Ihr Kind krank ist, uns zurück zu schicken.

Sofern Ihr Kind mit dem Bus kommt, finden Sie hier den Busplan für diese beiden Tage. Beachten Sie dafür auch die Regeln für den Schulbus.

WIR FREUEN UNS SEHR AUF IHRE KINDER!!!!!!!!

Was uns besonders wichtig ist:

  • Sicherheit für alle Schüler, ihre Familien und unsere Mitarbeiter.
  • Die wertvolle Zeit mit den Schülern sinnvoll nutzen.
  • Für unsere Schüler und deren Eltern da zu sein.

VIELEN DANK FÜR IHRE UNTERSTÜTZUNG UND IHR VERTRAUEN

Als Schule sind wir verpflichtet alle Maßnahmen des Infektionsschutzes mit höchster Priorität umzusetzen. Das heißt konkret:

  • Am Unterricht können nur Kinder teilnehmen, die frei von Krankheitssymptomen sind. 
  • Sollte Ihr Kind im Laufe des Tages Krankheitssymptome zeigen, muss Ihr Kind sofort abgeholt werden. Bitte sorgen Sie für ständige telefonische Erreichbarkeit.
  • Die Hygieneregeln werden mit den Kindern zu Beginn ausführlich besprochen.
  • Es gibt innerhalb des Schulgebäudes keine Maskenpflicht, es wird aber dringend empfohlen, eine Maske zu tragen.
  • Die Abstandregel von 1,50 m wird durchgehend eingehalten, die Schüler erhalten fest zugeordnete Sitzplätze.
  • Toilettengänge, Außenpausen… werden zwischen den Gruppen genau abgesprochen damit die Kinder den Sicherheitsabstand jederzeit einhalten können.
  • Das Schulgebäude ist zurzeit nur für Mitarbeiter und Kinder geöffnet. Ihr Kind betritt morgens eigenständig das Schulgelände und verlässt nach dem Unterricht selbständig die Schule.
  • Wichtiger Hinweis für die Buskinder: Es gilt auch im Schulbus die Maskenpflicht. 

Falls Ihr Kind an den beiden Tagen an der Notgruppenbetreuung der Kl. 4 teilnimmt, geben Sie ihm bitte Getränke und Nahrungsmittel zur Versorgung für den gesamten Betreuungszeitraum mit. Die Möglichkeit ein Mittagessen zu bestellen, Speisen zu erwärmen oder zu kühlen besteht auf Grund des Infektionsschutzes noch nicht. 

Liebe Grüße

Barbara Schillings